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In den letzten Jahren hat die Postbank vermehrt Kritik von Kunden und Verbraucherschützern auf sich gezogen. Viele Kunden beklagen sich über lange Wartezeiten in Filialen und am Telefon, unzureichenden Kundenservice und technische Probleme beim Online-Banking.
Aktuell wurde bekannt, dass die Postbank vermehrt Konten von ukrainischen Mitbürgern nach Nr. 19 Abs. 1 der Postbank AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) kündigt, die vor dem Krieg des Terror-Staates Russland in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und Leistungen vom Jobcenter erhalten. Diese Klausel erlaubt es der Postbank, Geschäftsbeziehungen mit Kunden unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen zu beenden.
Verbraucherschützer und betroffene Kunden äußern Bedenken hinsichtlich der Transparenz und Fairness dieser Praxis. Sie kritisieren, dass unerwartete Kontokündigungen zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen können, insbesondere wenn sie ohne detaillierte Begründung erfolgen. Für viele Kunden bedeutet die Schließung ihres Kontos nicht nur organisatorischen Aufwand, sondern auch potenzielle finanzielle Nachteile.
Im Hinblick auf diese Kontokündigungen von ukrainischen Mitbürgern durch die Postbank drängt sich dem journalistischen Betrachter der Verdacht auf, dass die Postbank mit diesen Kontokündigungen offenbar sogenannte unrentable Kunden loswerden möchte. Die Debatte um die Kündigungspraxis der Postbank wirft ein negatives Schlaglicht auf die Bedeutung klarer und fairer Geschäftsbedingungen im Bankensektor.
Verbraucherschützer berichten überdies über eine Zunahme von Beschwerden von Postbankkunden, vorwiegend bezüglich fehlerhafter Abrechnungen und Schwierigkeiten bei der Kontoeröffnung oder Kontoschließung. Einige Kunden fühlen sich von der Bank nicht ausreichend unterstützt und bemängeln mangelnde Transparenz bei Gebühren und Konditionen. Die digitalen Angebote der Postbank stehen zudem ebenfalls massiv bei Kunden in der Kritik. Nutzer berichten von häufigen sowie massiven Ausfällen der Online-Plattform und der mobilen Apps, was zu erheblichen Unannehmlichkeiten führt, hauptsächlich, wenn dringende Bankgeschäfte erledigt werden müssen.
Kunden, denen das Konto von der Postbank gekündigt wurde, habe das Recht, ein Auskunftsersuchen nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an die Postbank zu stellen, sollte die Postbank diesem Auskunftsersuchen nicht nachkommen, sollten sich Kunden an den Datenschutzbeauftragten mit einer Beschwerde wenden.
Hier sehen Sie Ihr Recht zur Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Datenschutz/BeschwerdeBeiDatenschutzbehoereden.html
Die Postbank ist überdies verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bei einem Auskunftsersuchen nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über gespeicherte Daten des Kunden dem Kunden zu übermitteln.
Hier sehen Kunden, dass diese ein Recht auf Auskunft nach Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung haben:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inhalte/Allgemein/Betroffenenrechte/Betroffenenrechte_Auskunftsrecht.html
Diese anhaltenden Probleme haben insgesamt, vor allem jedoch in Verbindung mit den vorgenannten Kontokündigungen von Ukrainern, das Vertrauen vieler Kunden in die Postbank erschüttert. Die Forderungen von Medienvertretern an die Postbank, ihre Servicequalität zu verbessern und stärker auf die Bedürfnisse ihrer Kunden einzugehen, um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben sowie Gründe für die fragwürdigen Kündigungen von Konten ukrainischer Mitbürger in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen, bleiben von der Postbank auf Nachfrage unbeantwortet.