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Ungeachtet der Bitte der Bundesregierung und anderer EU-Länder um einen Aufschub hält die EU-Kommission am geplanten Anwendungsstart eines EU-Gesetzes gegen Abholzung fest. Das habe Brüssel dem Bundeslandwirtschaftsministerium mitgeteilt, teilte das Ministerium am Mittwoch mit und bezeichnete die Linie der EU-Kommission für einen Start zum Jahresende als "besorgniserregend". Die Bundesregierung fürchtet eine "überbordende Bürokratie" für deutsche Forstwirte.
"Die Kommission hatte über ein Jahr Zeit, die Voraussetzungen für eine ordentliche und praxistaugliche Umsetzung der Verordnung zu schaffen", erklärte Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir am Mittwoch. "Das ist nicht gelungen." Bislang fehlt etwa eine Einstufung Deutschlands und anderer EU-Staaten als Länder mit einem niedrigen Risiko für den Waldbestand, die etwa Nachweispflichten für Unternehmen deutlich verringern würde.
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Unternehmen sollen die Einhaltung mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten sicherstellen und an die Kommission berichten. Auch eine entsprechende Software ist bislang allerdings nicht flächendeckend zugänglich.
Die Bundesregierung und weitere EU-Länder hatten wiederholt gefordert, den Start der Verordnung um ein halbes Jahr auf den 1. Juli des kommenden Jahres zu verschieben. Özdemir forderte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nun auf, "ein Machtwort" zu sprechen. "Es braucht mehr Zeit, um sich vorzubereiten, andernfalls drohen Lieferketten zum Jahresende zu reißen - zum Schaden der Wirtschaft und der Verbraucherinnen und Verbraucher", erklärte der Minister.
J.Hasler--NZN