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Schwangere werden künftig besser vor Übergriffen von Abtreibungsgegnern geschützt. Eine entsprechende Gesetzesänderung passierte am Freitag den Bundesrat - diese verbietet sogenannte Gehsteigbelästigungen, bei denen Schwangere am Betreten von Beratungsstellen gehindert werden. Ebenfalls untersagt wird es, Schwangeren "entgegen ihrem erkennbaren Willen" die eigene Meinung zu einem möglichen Schwangerschaftsabbruch aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit falschen Behauptungen zu beeinflussen.
Das Gesetz war im Juli im Bundestag beschlossen worden und kann nun in Kraft treten. Hintergrund sind vermehrte Fälle, bei denen Schwangere durch Protestaktionen von Abtreibungsgegnern vor Beratungseinrichtungen belästigt oder am Betreten der Räume gehindert wurden. Das Verbot gilt "für wahrnehmbare Verhaltensweisen" in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Die Länder müssen künftig ungehinderten Zugang zu den Beratungsstellen gewährleisten.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland nur legal, wenn er von einem Arzt oder einer Ärztin innerhalb von zwölf Wochen ab der Empfängnis durchgeführt wird und die Schwangere sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff beraten lässt. Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) erklärte, die Entscheidung über eine mögliche Abtreibung sei "von zentraler Bedeutung für die Selbstbestimmung und Identität von Frauen".
Schwangere hätten das Recht auf eine unvoreingenommene Beratung und eine selbstbestimmte Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch, betonte Paus. "Mit dem neuen Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen haben wir für das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter einen guten Kompromiss gefunden", erklärte sie.
Mit dem Gesetz soll auch das Personal von solchen Einrichtungen geschützt werden: Künftig ist es untersagt, dieses bei der Aufklärung über Schwangerschaftsbbrüche sowie der Vornahme von Abbrüchen "bewusst zu behindern". Verstöße gegen die nun verbotenen Belästigungen und Behinderungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt. Das Gesetz kann nach seiner Verkündung in Kraft treten - laut Ministerium ist diese noch für diesen Herbst geplant.
O.Krasniqi--NZN