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Die Staatsanwaltschaften in Deutschland haben im vergangenen Jahr über 5,5 Millionen Ermittlungsverfahren erledigt. Dies waren 402.000 oder acht Prozent mehr als im Jahr 2022, teilte das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mit. Fast 60 Prozent der Verfahren endeten demnach durch Einstellung, nur sechs Prozent führten zu einer Anklageerhebung zu einem Gericht. Starke Zuwächse der Verfahren gab es beim Aufenthaltsrecht und bei Wirtschaftsstraftaten.
Die Zahl der 5,503 Millionen erledigten Ermittlungsverfahren entsprach den Angaben zufolge in etwa der Zahl der Neuzugänge der Verfahren, die bei 5,57 Millionen lag. Meistens leiteten den Angaben zufolge Polizeidienststellen (83 Prozent) Verfahren ein.
Wie in den Vorjahren endete die Mehrheit der Verfahren (59 Prozent) mit einer Einstellung. In drei Prozent der Fälle mussten die Beschuldigten Geldauflagen zahlen. In 26 Prozent der Fälle gab es eine Einstellung ohne Auflagen, meist wegen Geringfügigkeit des Vergehens. In 31 Prozent der Fälle gab es keinen hinreichenden Tatverdacht.
Nur sechs Prozent der Fälle führten zu einer Anklageerhebung, in weiteren zehn Prozent stellte die Staatsanwaltschaft Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, bei dem ohne Hauptverhandlung eine Geldstrafe oder andere Strafe verhängt werden kann. Die übrigen 24 Prozent wurden auf andere Art erledigt - etwa durch Verbindung mit einer anderen Strafsache oder Abgabe der Sache an eine andere Staatsanwalschaft oder an die Verwaltungsbehörden.
Wie im Jahr 2022 entfiel auch 2023 etwa ein Drittel aller erledigten Verfahren auf Eigentums- und Vermögensdelikte. Weitere 16 Prozent betrafen Straßenverkehrsdelikte. Einen Anstieg um neun Prozent gab es bei den Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit, hier wurden 505.000 Verfahren erledigt.
Die Zahl der erledigten Verfahren bei Straftaten nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz stieg deutlich um 32 Prozent auf 328.000 an. Um 28 Prozent auf 222.000 erledigte Verfahren stieg die Zahl der Wirtschafts- und Steuerstrafsachen sowie Geldwäschedelikte.
R.Schmid--NZN