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Die Verurteilung eines Ehepaars aus Schleswig-Holstein wegen versuchten Versicherungsbetrugs in Millionenhöhe durch einen vorgetäuschten Bootsunfall auf der Ostsee ist rechtskräftig. Wie die Staatsanwaltschaft in Kiel am Donnerstag mitteilte, verwarf der Bundesgerichtshof die von den Angeklagten angestrengte Revision gegen das entsprechende Urteil des Kieler Landgerichts vom März. Es hatte den Mann damals zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt und gegen seine Frau eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren verhängt.
Nach Feststellungen des Landgerichts hatten die Eheleute im Jahr 2019 ein angebliches Bootsunglück des Manns auf der Ostsee fingiert, um an rund 4,1 Millionen Euro aus 14 Lebens- und Unfallversicherungen zu gelangen. Diese hatte der heute 57-jährige Angeklagte zuvor zu Gunsten seiner Frau sowie seiner Mutter abgeschlossen. Der Plan ging allerdings nicht auf.
Die Ehefrau hatte ihren Mann laut Urteil nach einer angeblichen Bootstour als vermisst gemeldet, bei der anschließenden Suche wurde dessen leeres Boot gefunden. Der Beschuldigte versteckte sich allerdings im Haus seiner Mutter in Niedersachsen. Die Polizei ging aufgrund der Spurenlage auf dem Boot wiederum schnell von einem Täuschungsmanöver aus. Als die Ehefrau ihren Mann dann nach einigen Monaten für tot erklären lassen wollte, startete die Polizei weitere Ermittlungen und fasste ihn in seinem Versteck.
Juristisch war die Aufarbeitung des Falls kompliziert. In einem ersten Prozess wurde das Ehepaar 2021 vom Kieler Landgericht zunächst weitgehend freigesprochen, weil es die Aktivitäten der Beschuldigten in 13 Fällen als noch nicht strafbare Vorbereitungshandlungen für geplante Betrugsversuche wertete. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf Betreiben der Staatsanwaltschaft auf und ordnete eine Neuverhandlung ein.
Im zweiten Prozess stufte eine andere Kammer des Landgerichts Kiel diese 13 Fälle dann ebenfalls als vollendeten Betrugsversuch ein und verhängte entsprechende Gesamtstrafen gegen das Ehepaar. In beiden Prozessen ging es jeweils nur um den Vorwurf des versuchten Betrugs, weil es nie zu einer Auszahlung von Versicherungsgeldern gekommen war.
Da der Ehemann nie offiziell für tot erklärt wurde, konnte die Frau noch keine Sterbeurkunde einreichen. Das war laut Versicherungsverträgen aber Bedingung für eine Auszahlung der vereinbarten Summen. Dies war auch die Begründung des Gerichts für die weitgehenden Freisprüche der Beschuldigten im ersten Strafverfahren.
P.E.Steiner--NZN