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Verbraucherschützer gehen juristisch gegen den Onlinehändler Amazon wegen aus ihrer Sicht rechtswidriger Preiswerbung vor. Wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am Freitag mitteilte, mahnte sie das Unternehmen wegen Rabattangeboten während der sogenannten Amazon Prime Deal Days ab. Die dabei beworbenen Rabatte bezogen sich demnach nicht wie gesetzlich vorgeschrieben auf den niedrigsten Gesamtpreis der zurückliegenden 30 Tage.
Stattdessen verglich Amazon seine Preisreduzierungen mit der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers beziehungsweise mit einem "Statt"-Preis, der sich an einem Kunden-Durchschnittspreis orientiert. Damit habe Amazon aber "über den Wert des Angebots" getäuscht.
Die Verbraucherschützer bezogen sich mit ihrem Vorgehen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von Ende September zu Aldi. Dabei ging es um Werbung für Obst und der EuGH stellte fest, dass der Händler eine beworbene Preisreduzierung auf der Grundlage des niedrigsten Preises der vergangenen 30 Tage berechnen muss. Geklagt hatte ebenfalls die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Amazon täusche mit seiner Werbung "eine besondere Attraktivität der Angebote vor, die es so nicht gibt", erklärte Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale. Das Unternehmen ignoriere damit die Vorgaben des EuGH. "Wir sehen in der beanstandeten Preiswerbung eine unzulässige Lockwerbung und Verbrauchertäuschung, die wir abstellen wollen", betonte Buttler.
W.Odermatt--NZN