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In der Debatte um einen Aufschub des EU-Gesetzes gegen Abholzung hat das Europaparlament für ein Eilverfahren gestimmt. Die Abgeordneten entschieden am Mittwoch in Straßburg, die von der Kommission vorgeschlagene Verschiebung der neuen Regeln für Unternehmen ausnahmsweise ohne zusätzliche Beratungen in den Ausschüssen den Parlaments durchzuwinken. Ein Beschluss kann damit rechtzeitig vor dem ursprünglichen Stichtag des Gesetzes zum Jahresende fallen.
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt das auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Für große Unternehmen sollen diese Vorschriften mit der Verschiebung ab dem 30. Dezember 2025 greifen, nicht wie bislang geplant zum Ende dieses Jahres. Für kleine und mittlere Firmen verschiebt sich der Stichtag auf den 30. Juni 2026.
Mehrere Wirtschaftsbranchen hatten die geplante Verordnung wegen der mangelnden Zeit zur Vorbereitung kritisiert, darunter die Süßwarenindustrie und die Zeitungsverleger. Bislang fehlt etwa eine Einstufung Deutschlands und anderer EU-Staaten als Länder mit einem niedrigen Risiko für den Waldbestand, die etwa Nachweispflichten für Unternehmen deutlich verringern würde. Außerdem ist eine Software noch nicht zugänglich, über die Unternehmen ihre Daten übermitteln sollen.
Zahlreiche EU-Länder hatten deshalb eine Verschiebung gefordert, darunter auch Deutschland. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) lehnte eine etwa von Waldeigentümern geforderte inhaltliche Überarbeitung oder Aufweichung des Gesetzes aber ab. Eine solche Überarbeitung ist theoretisch möglich, wenn einzelne Fraktionen im Europaparlament trotz Eilverfahren noch Änderungsanträge einreichen. Dann würde allerdings die Zeit knapp, die Verschiebung noch bis Ende des Jahres endgültig zu beschließen.
N.Zaugg--NZN