TecDAX
5.0100
Frankreich hat seine Regeln für Kurzzeitvermietungen für Plattformen wie Airbnb verschärft. Der Steuerfreibetrag für Vermieter wurde von 50 auf 30 Prozent gesenkt und Kommunen können künftig einfacher Einschränkungen verhängen, wie aus einem am Donnerstag verabschiedeten Gesetzes hervorgeht, über das die Abgeordneten seit April 2023 beraten hatten. Es gehe "nicht darum, zu verbieten, sondern zu regulieren", betonte der sozialistische Abgeordnete Inaki Echaniz.
Die Zahl der kurzzeitig vermieteten Wohnräume ist nach Angaben des Gesetzgebers innerhalb von acht Jahren von 300.000 auf 1,2 Millionen gestiegen. Künftig können nun alle Kommunen die Zahl der Tage, die eine Wohnung im Jahr vermietet werden darf, von 120 auf 90 reduzieren. Bislang war das nur in größeren Städten möglich.
Orte, in denen es bereits viele Zweitwohnungen gibt, können die Vermietung künftig beschränken. So will Paris etwa festschreiben, dass in touristischen Gegenden wie Montmartre und Marais keine zusätzlichen Wohnungen mehr für kurze Zeit vermietet werden dürfen. Bewohner beschweren sich seit Jahren darüber, dass sich manche Viertel leeren, weil das Vermieten an Touristen einträglicher ist als an Langzeitmieter.
Neu ist auch, dass potenzielle Vermieter die Eigentümergemeinschaft informieren müssen. Diese kann auch darüber abstimmen, Kurzzeitvermietungen grundsätzlich zu untersagen. Airbnb bedauerte die "neuen Steuer- und Verwaltungsauflagen", erklärte aber, dass diese ihre Aktivitäten in Frankreich nicht behindern würden. Das Unternehmen wolle enger mit Kommunen zusammenarbeiten, um einvernehmliche Lösungen zu finden.
Airbnb trifft in Frankreich zunehmend auf Widerstand. So wurde etwa bereits eine Anmeldepflicht von Airbnb-Wohnungen für den Großraum Paris und alle Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern eingeführt. Im Juni verklagte ein Zusammenschluss von Hotels in Frankreich die Plattform wegen unfairen Wettbewerbs. Sie werfen Airbnb vor, häufig keine Touristensteuer abzuführen. Auch versäume die Plattform regelmäßig, Anzeigen offline zu nehmen, die nicht den Vorschriften entsprechen.
I.Widmer--NZN