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Schwangere werden vor Beratungsstellen und Kliniken nun besser vor sogenannten Gehsteigbelästigungen geschützt. Die diesbezügliche Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes trat am Mittwoch in Kraft, wie das Bundesfamilienministerium in Berlin mitteilte. Protestaktionen von Abtreibungsgegnern, bei denen schwangere Frauen teils bedrängt wurden, werden damit beschränkt.
"Frauen auf dem Weg zur Beratungsstelle müssen nun keinen Spießrutenlauf mehr fürchten", erklärte dazu Familien- und Frauenministerin Lisa Paus (Grüne). Es werde "gesetzlich klargestellt, dass die Länder den Auftrag haben, den ungehinderten Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und zu Arztpraxen, OP-Zentren oder Krankenhäusern, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, zu gewährleisten". Ebenfalls besser geschützt würden die Beschäftigten dieser Einrichtungen.
Das neue Gesetz verbietet es, Schwangeren "entgegen ihrem erkennbaren Willen" die eigene Meinung zur Fortsetzung der Schwangerschaft aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit "unwahren Tatsachenbehauptungen" zu beeinflussen. Die Beschränkungen gelten "für wahrnehmbare Verhaltensweisen" in einem Bereich von 100 Metern um den Eingangsbereich der Beratungsstellen und der Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen werden. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Ch.Siegenthaler--NZN